
Last updated: July 28, 2026
Quick Answer: In Deutschland ist das Sammeln von Totholz im Gemeindewald grundsätzlich nicht automatisch erlaubt. Wer Holz aus dem Wald mitnehmen möchte, braucht in den meisten Bundesländern eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde oder des Forstamtes. Ohne Erlaubnis kann das Sammeln als Diebstahl oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 🌲 Totholz im Gemeindewald gehört der Gemeinde, es ist kein „herrenloses“ Gut.
- 📋 Eine Genehmigung ist in fast allen Bundesländern Pflicht, bevor man Holz mitnimmt.
- 💶 Manche Gemeinden stellen Sammellizenzen kostenlos aus, andere erheben eine Gebühr.
- ⚖️ Wer ohne Erlaubnis sammelt, riskiert ein Bußgeld oder sogar eine Strafanzeige wegen Diebstahls.
- 🌿 In Naturschutzgebieten gilt grundsätzlich ein striktes Sammelverbot.
- 🔥 Totholz für den Eigenbedarf als Brennholz ist das häufigste Anwendungsszenario, gewerblicher Verkauf ist fast nie erlaubt.
- 📍 Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde erheblich.
- 🗓️ Sommer und Winter machen rechtlich keinen Unterschied, aber ökologisch schon.
- 🏛️ Zuständig ist in der Regel das örtliche Forstamt oder die Gemeindeverwaltung.

Darf ich Totholz im Gemeindewald sammeln?
Kurz gesagt: Nein, nicht ohne weiteres. Totholz im Gemeindewald ist Eigentum der Gemeinde und unterliegt dem Bundeswaldgesetz sowie den jeweiligen Landeswaldgesetzen. Das bedeutet: Wer Holz mitnimmt, ohne vorher gefragt zu haben, begeht rechtlich gesehen einen Diebstahl, auch wenn das Holz schon am Boden liegt und morsch aussieht.
Viele Menschen gehen davon aus, dass liegendes oder abgestorbenes Holz niemanden mehr gehört. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die rechtliche Lage beim Sammeln von Totholz im Gemeindewald ist eindeutig: Das Holz bleibt Eigentum des Waldeigentümers, also der Gemeinde.
Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Einige Gemeinden erlauben das Sammeln kleiner Mengen für den Eigenbedarf ausdrücklich per Satzung oder Bekanntmachung.
- Manche Forstämter bieten sogenannte „Leseholzscheine“ an, die das Sammeln legalisieren.
- In bestimmten Regionen gibt es traditionelle Gewohnheitsrechte, die aber rechtlich kaum noch Bestand haben.
Faustregel: Immer zuerst beim Forstamt oder der Gemeindeverwaltung nachfragen, bevor man Holz mitnimmt.
Was zählt rechtlich als Totholz?
Totholz ist jedes abgestorbene Holzmaterial im Wald, egal ob stehend oder liegend. Rechtlich gibt es keine einheitliche Definition, die das Sammeln automatisch freigibt. Entscheidend ist nicht der Zustand des Holzes, sondern das Eigentumsverhältnis.
Zum Totholz zählen:
- Liegende, abgestorbene Baumstämme und Äste
- Stehendes totes Holz (sogenannte „Dürrständer“)
- Abgebrochene Kronenteile nach Sturm
- Morsche Wurzelstöcke
Was nicht als Totholz gilt: Frisch gefälltes Holz, Schlagabraum (Reste nach Holzeinschlag) und Holz, das mit Forstmarkierungen versehen ist. Diese Kategorien sind immer explizit genehmigungspflichtig und dürfen keinesfalls ohne Erlaubnis mitgenommen werden.
💡 Wichtig: Ökologisch hat Totholz eine enorme Bedeutung als Lebensraum für Käfer, Pilze und Vögel. Viele Forstämter schützen es deshalb aktiv, was die Genehmigungspraxis beeinflusst.
Welche Genehmigung brauche ich für die Totholzsammlung?
Für das Sammeln von Totholz im Gemeindewald brauchen Sie in den meisten Fällen einen sogenannten Leseholzschein oder eine schriftliche Genehmigung des zuständigen Forstamtes. Ohne dieses Dokument ist das Mitnehmen von Holz nicht legal.
So läuft die Genehmigung typischerweise ab:
- Kontakt aufnehmen mit dem örtlichen Forstamt oder der Gemeindeverwaltung.
- Antrag stellen, meist formlos, manchmal mit einem kurzen Formular.
- Bereich und Menge angeben, die Sie sammeln möchten.
- Genehmigung erhalten, schriftlich oder als Leseholzschein.
- Schein beim Sammeln mitführen, bei Kontrollen vorzeigen können.
Manche Gemeinden haben feste Sammelzeiten oder ausgewiesene Bereiche, in denen das Sammeln erlaubt ist. Es lohnt sich, direkt auf der Website der Gemeinde oder des Forstamtes nachzuschauen.
Ist Totholzsammeln kostenlos oder muss ich zahlen?
Das hängt von der Gemeinde ab. Manche stellen Leseholzscheine kostenlos aus, andere erheben eine Gebühr, in der Praxis oft zwischen 5 und 30 Euro pro Saison oder pro Festmeter (Schätzwert basierend auf verbreiteten kommunalen Gebührenordnungen; genaue Preise erfragen Sie direkt bei Ihrer Gemeinde).
Faktoren, die den Preis beeinflussen:
- Menge: Kleine Mengen für den Eigenbedarf sind oft günstig oder kostenlos.
- Region: In waldreichen Regionen sind die Hürden oft niedriger.
- Verwendungszweck: Eigenbedarf ist günstiger als gewerbliche Nutzung.
- Saison: Manche Gemeinden haben Sonderaktionen im Herbst oder Winter.
Tipp: Fragen Sie direkt beim Forstamt nach, viele Gemeinden sind kulant bei kleinen Mengen für den privaten Gebrauch.
Unterschied zwischen Totholzsammeln im Privat- und Gemeindewald
Im Privatwald gelten dieselben Eigentumsrechte wie im Gemeindewald, Sie brauchen die Erlaubnis des Eigentümers. Der Hauptunterschied liegt in der Ansprechperson: Im Gemeindewald ist es das Forstamt oder die Gemeinde, im Privatwald der private Waldbesitzer.
| Merkmal | Gemeindewald | Privatwald |
|---|---|---|
| Eigentümer | Gemeinde / Kommune | Privatperson / Unternehmen |
| Ansprechpartner | Forstamt / Gemeindeverwaltung | Waldbesitzer direkt |
| Genehmigung nötig? | Ja, fast immer | Ja, immer |
| Kosten | Oft gering oder kostenlos | Verhandlungssache |
| Regelung | Kommunale Satzung / Forstrecht | Privatrecht / Vereinbarung |
Totholzsammeln verboten: Welche Strafen drohen?
Wer ohne Genehmigung Totholz aus dem Gemeindewald mitnimmt, riskiert eine Strafanzeige wegen Diebstahls (§ 242 StGB) oder eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Strafe hängt vom Wert des Holzes und den Umständen ab.
Mögliche Konsequenzen:
- Bußgeld nach Landeswaldgesetz (je nach Bundesland zwischen 50 und mehreren tausend Euro)
- Strafanzeige wegen Diebstahls bei größeren Mengen
- Einziehung des Holzes durch den Forstschutzbeauftragten
- Hausverbot für bestimmte Waldgebiete
Ein häufiger Fehler: Viele denken, ein paar Äste seien harmlos. Aber selbst kleine Mengen können zu einer Anzeige führen, wenn ein Förster die Person antrifft. Die rechtliche Lage beim Sammeln von Totholz im Gemeindewald lässt hier wenig Spielraum.
Wie viel Totholz darf ich mitnehmen?
Es gibt keine bundesweit einheitliche Mengengrenze. Jede Gemeinde regelt das individuell. Typisch für Leseholzscheine sind Mengen von einem halben bis zu zwei Raummetern pro Haushalt und Jahr, aber das ist keine verbindliche Regel, sondern ein verbreiteter Praxiswert.
Was die Menge beeinflusst:
- Verfügbarkeit von Totholz im jeweiligen Waldgebiet
- Ökologische Schutzauflagen des Forstamtes
- Zweck (Eigenbedarf vs. gewerblich)
- Lokale Satzungen der Gemeinde
Wählen Sie lieber weniger als mehr: Wer beim Forstamt nachfragt und eine realistische Menge angibt, bekommt die Genehmigung meist problemlos.
Totholz sammeln für Brennholz: Ist das erlaubt?
Ja, in vielen Gemeinden ist das Sammeln von Totholz als Brennholz für den Eigenbedarf erlaubt, aber nur mit entsprechender Genehmigung. Das ist das häufigste Szenario, für das Leseholzscheine ausgestellt werden.
Wichtige Einschränkungen:
- Das Holz darf nicht verkauft werden, nur für den eigenen Haushalt.
- Es darf kein frisches Holz mitgenommen werden, auch wenn es am Boden liegt.
- Manche Gemeinden schreiben vor, welche Holzarten gesammelt werden dürfen.
Kann ich Totholz verkaufen? Nein. Der gewerbliche Verkauf von gesammeltem Totholz ist in der Regel nicht erlaubt und kann als Diebstahl gewertet werden. Wer Holz verkaufen möchte, muss es legal kaufen, zum Beispiel über das Forstamt.

Welche Bundesländer erlauben Totholzsammeln, und wo gilt was?
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Grundlage ist das jeweilige Landeswaldgesetz, das die Rahmenbedingungen setzt. Die konkreten Regeln legt dann die Gemeinde oder das Forstamt fest.
Grobe Orientierung (Stand 2026, ohne Gewähr, bitte immer lokal prüfen):
- Bayern: Leseholzsammeln mit Erlaubnis des Waldbesitzers möglich; Forstämter stellen Scheine aus.
- Baden-Württemberg: Genehmigung durch das Kreisforstamt nötig; teils kostenlose Scheine.
- Nordrhein-Westfalen: Strenge Regelung; Genehmigung immer erforderlich.
- Niedersachsen: Leseholzscheine über Forstämter erhältlich.
- Brandenburg / Mecklenburg-Vorpommern: Waldreiche Regionen mit oft pragmatischer Handhabung, aber Genehmigung bleibt Pflicht.
- Thüringen / Sachsen: Ähnliche Regelungen wie in Bayern.
Die rechtliche Lage beim Sammeln von Totholz im Gemeindewald ist in keinem Bundesland vollständig frei, eine Genehmigung ist immer der sicherste Weg.
Totholzsammeln im Naturschutzgebiet: Erlaubt oder verboten?
In ausgewiesenen Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Totholz grundsätzlich verboten. Das gilt auch dann, wenn das Holz bereits am Boden liegt. Naturschutzgebiete unterliegen strengen Schutzvorschriften nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die jede Entnahme von Biomasse untersagen.
Auch in diesen Schutzgebieten gilt das Verbot:
- FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat)
- Biosphärenreservate (meist Kernzonen)
- Nationalparks
Ausnahme: In manchen Biosphärenreservaten gibt es Pflegezonen, in denen nach Absprache mit der Verwaltung gesammelt werden darf. Das ist aber die absolute Ausnahme und erfordert eine explizite Genehmigung.
Totholzsammeln im Winter vs. Sommer: Gibt es einen Unterschied?
Rechtlich macht die Jahreszeit keinen Unterschied, die Genehmigungspflicht gilt das ganze Jahr. Ökologisch und praktisch gibt es aber Unterschiede, die Forstämter bei der Genehmigung berücksichtigen.
- Sommer: Totholz ist oft Lebensraum für Insekten und Vögel; Forstämter sind zurückhaltender.
- Winter: Weniger aktive Tierwelt; Forstämter genehmigen häufiger und unkomplizierter.
- Nach Sturmereignissen: Viele Gemeinden bieten gezielt Sammelaktionen an, um Sturmholz zu räumen.
Praktischer Tipp: Wer Brennholz für den Winter sammeln möchte, fragt am besten im Herbst beim Forstamt nach, da sind die Chancen auf eine unkomplizierte Genehmigung am größten.
Wer ist zuständig für die Totholzsammlungs-Genehmigung?
Zuständig ist in der Regel das örtliche Forstamt oder die Gemeindeverwaltung. In manchen Bundesländern sind die Forstämter dem Landkreis zugeordnet, in anderen der Gemeinde direkt.
So finden Sie die richtige Stelle:
- Gemeindewebsite aufrufen und nach „Forstamt“ oder „Leseholz“ suchen.
- Rathaus anrufen und nach der zuständigen Stelle fragen.
- Bundesforst oder Landesforst kontaktieren, wenn der Wald Bundes- oder Landeseigentum ist.
- Kreisforstamt in Bundesländern, wo die Forstwirtschaft auf Kreisebene organisiert ist.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich einfach ein paar Äste mitnehmen, ohne zu fragen?
Nein. Auch kleine Mengen sind ohne Genehmigung nicht erlaubt. Das Risiko einer Anzeige ist zwar bei wenigen Ästen gering, aber rechtlich sind Sie im Unrecht.
Was ist ein Leseholzschein?
Ein Leseholzschein ist eine schriftliche Genehmigung des Forstamtes oder der Gemeinde, die das Sammeln von liegendem Totholz in einem bestimmten Bereich und in einer bestimmten Menge erlaubt.
Darf ich Totholz aus dem Staatswald sammeln?
Nein, nicht ohne Genehmigung. Staatswald gehört dem Bundesland und wird von der Landesforstverwaltung verwaltet. Die Genehmigungspflicht gilt genauso wie im Gemeindewald.
Wie lange dauert es, eine Genehmigung zu bekommen?
In den meisten Fällen wenige Tage bis zwei Wochen. Viele Forstämter bearbeiten Anfragen unbürokratisch, besonders bei kleinen Mengen für den Eigenbedarf.
Darf ich Totholz mit der Motorsäge zersägen?
Das hängt von der Genehmigung ab. Manche Scheine erlauben nur das Mitnehmen von bereits gebrochenen Ästen, andere auch das Zersägen. Im Zweifel nachfragen.
Was passiert, wenn ich erwischt werde?
Der Förster kann das Holz einziehen und eine Anzeige erstatten. Bei kleinen Mengen und kooperativem Verhalten bleibt es oft bei einer Verwarnung, aber ein Recht darauf haben Sie nicht.
Kann ich als Verein eine Sammelgenehmigung beantragen?
Ja, viele Gemeinden stellen auch Vereinen oder Gruppen Genehmigungen aus. Das ist besonders bei organisierten Sammelaktionen sinnvoll.
Ist das Sammeln von Zapfen und Pilzen auch genehmigungspflichtig?
Für Pilze und Beeren gilt in Deutschland ein eingeschränktes Sammelrecht für den Eigenbedarf (§ 39 BNatSchG), aber nicht für Holz. Holz ist immer Eigentum des Waldbesitzers.
Fazit: So gehen Sie richtig vor
Die rechtliche Lage beim Sammeln von Totholz im Gemeindewald ist klar: Ohne Genehmigung ist es nicht erlaubt, egal wie verlockend das liegende Holz aussieht. Aber die gute Nachricht ist: In den meisten Gemeinden ist eine Genehmigung unkompliziert zu bekommen, oft kostenlos und innerhalb weniger Tage erteilt.
Ihre nächsten Schritte:
- ✅ Zuständiges Forstamt oder Gemeindeverwaltung kontaktieren.
- ✅ Menge und Bereich angeben, in dem Sie sammeln möchten.
- ✅ Leseholzschein oder schriftliche Genehmigung einholen.
- ✅ Schein beim Sammeln immer dabei haben.
- ✅ Naturschutzgebiete grundsätzlich meiden.
- ✅ Holz nur für den Eigenbedarf nutzen, kein Verkauf.
Wer diese Schritte befolgt, ist auf der sicheren Seite, rechtlich und ökologisch. Denn Totholz ist nicht nur Brennstoff, sondern auch Lebensraum. Ein verantwortungsvoller Umgang damit nützt am Ende allen.
Quellen
- Bundeswaldgesetz (BWaldG), zuletzt geändert 2023. https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39, Stand 2022. https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/
- Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
- Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG), Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 2021. https://www.stmelf.bayern.de/
- Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG BW), 2020. https://www.landesrecht-bw.de/
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